Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge zwischen top training für organisation + personal OG (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber“) über Trainings, Seminare, Workshops, Supervisionen, Coachings, Teamentwicklungen, Beratung sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Änderungen gelten auch für bestehende Dauerschuldverhältnisse, sofern der Auftraggeber hierüber informiert wurde und nicht binnen 4 Wochen widerspricht.
2. Leistungsdurchführung, Qualität, Substitution
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durch. Er darf sachverständige Mitarbeiter:innen oder externe Trainer:innen einsetzen und Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Methoden, Inhalte und Übungen können – abhängig von Gruppe, Kenntnisstand oder äußeren Umständen (z. B. Wetter) – angepasst werden.
Fällt eine Trainerperson krankheitsbedingt aus, darf der Auftragnehmer eine fachlich gleichwertige Vertretung stellen. Ist dies nicht möglich, kann der Auftraggeber eine Verschiebung wählen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Rahmenbedingungen bereit (Teilnehmerliste, Räumlichkeiten, Technik etc.). Die Abwesenheit einzelner Teilnehmer:innen mindert das Honorar nicht; der Auftraggeber kann Ersatzpersonen entsenden.
4. Teilnahmevoraussetzungen & Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Teilnehmer:innen müssen körperlich und psychisch in der Lage sein, an den Übungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer achtet auf Sicherheit und wählt Methoden mit Umsicht. Gesundheitsinformationen sind vertraulich zu behandeln und vor Beginn mitzuteilen.
5. Vergütung, Nebenkosten, Zahlung
Es gelten ausschließlich schriftlich bestätigte Angebote. Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug. Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material, Fremdleistungen) sind – sofern nicht anders vereinbart – zusätzlich zu tragen.
Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Zinsen und Inkassokosten. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
6. Storno- & Verschiebungs- & Umbuchungsbedingungen
Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei top – training für organisation + personal OG.
6.1 Offene Seminare und mehrteilige Programme
Bei einer Stornierung durch das buchende Unternehmen gelten folgende Stornogebühren:
mehr als 42 Kalendertage vor Programmbeginn: kostenfrei
42 bis 15 Kalendertage vor Programmbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
14 bis 8 Kalendertage vor Programmbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
7 oder weniger Kalendertage vor Programmbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Programmbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
Bei mehrteiligen Programmen gilt der erste Tag des ersten Moduls als Programmbeginn. Die Nichtteilnahme an einzelnen Modulen berechtigt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung.
Bis zum Beginn des ersten Moduls kann kostenfrei eine geeignete Ersatzperson aus demselben Unternehmen genannt werden. Voraussetzung ist, dass diese der Zielgruppe des Programms entspricht. Ein Wechsel nach Beginn des Programms ist aufgrund des aufeinander aufbauenden Entwicklungsprozesses nur nach vorheriger Zustimmung von top möglich.
Soweit top einen Übernachtungswunsch an das Seminarhotel weiterleitet, kommt der Beherbergungsvertrag unmittelbar zwischen dem buchenden Unternehmen beziehungsweise der teilnehmenden Person und dem Hotel zustande. Für Buchung, Bezahlung, Änderungen und Stornierungen gelten ausschließlich die Bedingungen des Hotels.
6.2 Individuell beauftragte Trainings, Workshops, Seminare und Beratungen
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:
mehr als 42 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
42 bis 15 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
14 bis 8 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars
7 oder weniger Kalendertage vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Räume, Unterkünfte, Materialien oder externe Leistungen, werden zusätzlich verrechnet.
Terminverschiebungen durch den Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Ob und zu welchen Bedingungen eine Verschiebung möglich ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anfrage, den bereits entstandenen Aufwendungen und der Verfügbarkeit von top.
6.3 Absage oder Änderung durch top
top ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung eines Trainers oder einer Trainerin, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl – abzusagen, zu verschieben oder durch eine entsprechend qualifizierte Ersatzperson durchführen zu lassen.
Bei einer Absage oder wesentlichen Terminverschiebung wird ein Ersatztermin oder eine Umbuchungsmöglichkeit angeboten. Wird keine passende Alternative gefunden, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von top.
Wird eine Präsenzveranstaltung infolge behördlicher Vorgaben oder höherer Gewalt (z. B. Epidemien) unmöglich, bietet der Auftragnehmer ein Online-/Hybrid-Ersatzformat an. Wird dieses ohne triftigen Grund abgelehnt, gelten die Stornobedingungen.
7. Force Majeure
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (Naturereignisse, Streiks, Stromausfälle, Epidemien etc.) befreien die Parteien temporär von ihren Pflichten. Beide bemühen sich um Ersatztermine oder angemessene Alternativen.
8. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
Alle Unterlagen, Konzepte, Skripten, Präsentationen etc. bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte gelten nur intern und nicht übertragbar. Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der Zustimmung. Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
9. Vertraulichkeit & Datenschutz
Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über alle ihm bekannten Informationen. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (Einwilligungen, Informationspflichten) erfüllt sind. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
10. Bild-, Ton- & Testimonial-Nutzung
Foto- oder Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung erstellt oder veröffentlicht werden. Zitate und Erfahrungsberichte werden ausschließlich mit Zustimmung verwendet.
11. Haftung & Sicherheit bei Outdoor-, Team- und Erlebniseinheiten
Die Teilnahme an allen Trainings, Seminaren und Outdoor-Übungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jede:r Teilnehmer:in hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob physische und psychische Voraussetzungen gegeben sind.
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Eigenverschulden, Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
Sicherheitsanweisungen des Trainerteams sind strikt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung entfällt jede Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nur für sorgfältige Auswahl Dritter, nicht für deren Leistungen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden ausreichend unfall- und haftpflichtversichert sind.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel & Genderhinweis
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Oktober 2025
© top training für organisation + personal OG – alle Rechte vorbehalten.
