Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.  Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge zwischen top training für organisation + personal OG (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber“) über Trainings, Seminare, Workshops, Supervisionen, Coachings, Teamentwicklungen, Beratung sowie damit verbundene Leistungen.

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Änderungen gelten auch für bestehende Dauerschuldverhältnisse, sofern der Auftraggeber hierüber informiert wurde und nicht binnen 4 Wochen widerspricht.

2. Leistungsdurchführung, Qualität, Substitution

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durch. Er darf sachverständige Mitarbeiter:innen oder externe Trainer:innen einsetzen und Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Methoden, Inhalte und Übungen können – abhängig von Gruppe, Kenntnisstand oder äußeren Umständen (z. B. Wetter) – angepasst werden.

Fällt eine Trainerperson krankheitsbedingt aus, darf der Auftragnehmer eine fachlich gleichwertige Vertretung stellen. Ist dies nicht möglich, kann der Auftraggeber eine Verschiebung wählen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Rahmenbedingungen bereit (Teilnehmerliste, Räumlichkeiten, Technik etc.). Die Abwesenheit einzelner Teilnehmer:innen mindert das Honorar nicht; der Auftraggeber kann Ersatzpersonen entsenden.

4. Teilnahmevoraussetzungen & Sicherheit

Die Teilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Teilnehmer:innen müssen körperlich und psychisch in der Lage sein, an den Übungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer achtet auf Sicherheit und wählt Methoden mit Umsicht. Gesundheitsinformationen sind vertraulich zu behandeln und vor Beginn mitzuteilen.

5. Vergütung, Nebenkosten, Zahlung

Es gelten ausschließlich schriftlich bestätigte Angebote. Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug. Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Material, Fremdleistungen) sind – sofern nicht anders vereinbart – zusätzlich zu tragen.

Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Zinsen und Inkassokosten. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

6. Storno- & Verschiebungsbedingungen

Stornierungen durch den Auftraggeber: bis 6 Wochen vor Beginn 50 %, 2–1 Woche 75 %, ab 1 Woche 100 % des Honorars zzgl. USt.

Wird eine Präsenzveranstaltung infolge behördlicher Vorgaben oder höherer Gewalt (z. B. Epidemien) unmöglich, bietet der Auftragnehmer ein Online-/Hybrid-Ersatzformat an. Wird dieses ohne triftigen Grund abgelehnt, gelten die Stornobedingungen.

7. Force Majeure

Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (Naturereignisse, Streiks, Stromausfälle, Epidemien etc.) befreien die Parteien temporär von ihren Pflichten. Beide bemühen sich um Ersatztermine oder angemessene Alternativen.

8. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

Alle Unterlagen, Konzepte, Skripten, Präsentationen etc. bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte gelten nur intern und nicht übertragbar. Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der Zustimmung. Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.

9. Vertraulichkeit & Datenschutz

Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über alle ihm bekannten Informationen. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (Einwilligungen, Informationspflichten) erfüllt sind. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

10. Bild-, Ton- & Testimonial-Nutzung

Foto- oder Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung erstellt oder veröffentlicht werden. Zitate und Erfahrungsberichte werden ausschließlich mit Zustimmung verwendet.

11. Haftung & Sicherheit bei Outdoor-, Team- und Erlebniseinheiten

Die Teilnahme an allen Trainings, Seminaren und Outdoor-Übungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jede:r Teilnehmer:in hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob physische und psychische Voraussetzungen gegeben sind.

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Eigenverschulden, Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Sicherheitsanweisungen des Trainerteams sind strikt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung entfällt jede Haftung.

Der Auftragnehmer haftet nur für sorgfältige Auswahl Dritter, nicht für deren Leistungen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden ausreichend unfall- und haftpflichtversichert sind.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

13. Salvatorische Klausel & Genderhinweis

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.