allgemeine geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die zwischen top training für organisation + personal OG
(im Folgenden Auftragnehmer) und dem Auftraggeber vereinbarte Leistungen.

2. Ausführung des Auftrags / Verbindlichkeit der Vertragspartner

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten, für eine qualitativ hochwertige Durchführung der Seminare, Trainings, Supervisionen, Coachings, Workshops, Beratungen etc. zu sorgen. In diesem Sinne ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständige Mitarbeiter oder externe Trainer zu bedienen, ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, die Übungen nach Kenntnissen der Teilnehmer oder wegen unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter) entsprechend abzuändern.

3. Zahlungs- und Stornobedingungen

Das Zahlungsziel ist im Allgemeinen 14 Tage ohne Abzug. Bei der Banküberweisung hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf dem in der Rechnung angeführten IBAN-Konto wert gestellt (also gut gestellt und verfügbar) ist. Längere Zahlungsziele bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung.
Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 50 %, von zwei bis einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 75 %, ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamthonorars zzgl. 20% USt. Wenn eine geplante Veranstaltung aufgrund eines Infektionsgeschehens (etwa wie bei Covid 19) nicht in Präsenz durchführbar ist und eine Online-Alternative vom Auftraggeber abgelehnt wird, gelten die oben genannten Stornobedingungen.
Die Verrechnung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Veranstaltungsortes und diverser Zusatzleistungen von Fremdfirmen und Dritten wird im Normalfall direkt mit dem Auftraggeber abgewickelt. In speziellen Fällen kann hier eine Sonderregelung mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Sollte der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Erbringung der definierten Leistung aus Gründen, die im Bereich von der Auftragnehmer liegen (insbesondere Krankheit) nicht nachkommen bzw. keinen adäquaten Vertreter entsenden können, so besteht kein Anspruch auf Durchführung und seitens des Auftragnehmers kein Honoraranspruch. Der Auftraggeber kann zwischen Verschiebung und kostenfreier Stornierung wählen. Die Abwesenheit einzelner Teilnehmer ist kein Grund für eine Rückerstattung von Seminargebühren oder Honoraren. Der Auftraggeber erhält das Recht, bei Abwesenheit einzelner Teilnehmer andere Personen zu entsenden.

4. Geheimhaltung / Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Mitarbeiter des Auftraggebers, Dritte gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter, denen er sich bedient, entbunden. Der Auftragnehmer hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussage- verpflichtungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der  Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

5. Preise

Mündlich erhaltene Preisinformationen gelten als unverbindlicher Richtwert zur Orientierung unserer Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch besteht daher nur auf Basis der schriftlich übermittelten Preise. Nebenleistungen wie Übernachtungskosten, Fahrtspesen und dergleichen sind für jeden Einzelfall gesondert in unseren Angeboten ausgewiesen.

6. Teilnahmebedingungen

Wenn gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen bestehen, wird der Auftragnehmer selbstverständlich darauf Rücksicht nehmen. Im Übrigen sind keine besonderen, sportlichen Voraussetzungen notwendig. Die Anforderungen werden der physischen Konstitution der Teilnehmer angepasst. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Trainer von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden auch diese Angaben streng vertraulich behandelt.

7. Haftung und Schadenersatz

In den Trainings werden keine großen Risiken eingegangen und da, wo es nötig ist, werden Sicherungssysteme, die den aktuellen Standards entsprechen (z.B. redundante Systeme bei Seilaufbauten), eingerichtet. Bei den Trainings sind grundsätzlich keine Unfall- und Krankenversicherungen eingeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung oder Schadenersatzverpflichtung. Davon ausgenommen sind Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht werden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte und Trainer aus dem Auftragnehmer-Netzwerk, zurückgehen.
Sofern der Auftragnehmer die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Kundenansprache nach § 107 TKG

Der Auftragnehmer lädt seine Kunden in unregelmäßigen Abständen zu kostenpflichtigen und kostenlosen Veranstaltungen ein und bedient sich dazu des Mediums der elektronischen Post. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass sämtliche Formen der Kontaktaufnahme mit unseren Kunden in vollständiger Akkordanz mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere dem §107 TKG zur Regelung unerbetener Kommunikation stehen. Kundendaten werden ausschließlich durch den Verkauf von Dienstleistungen oder im Rahmen der Dienstleistungserbringung erworben oder kommen aufgrund eines persönlichen Kontaktes mit einem unserer Trainer zustande. Die in Aussendungen dargestellten Informationen stellen eine zusätzliche Informationsquelle für den Kunden dar oder dienen der Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen.
Für den Kunden besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Empfang solcher Nachrichten kostenfrei und problemlos durch ein formloses E-Mail abzulehnen.

9. Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmenssitz des Auftragnehmers zuständig. Für sämtliche Informationen und AGB, sowie für die Kommunikation mit dem Auftraggeber, ist die maßgebliche Sprache Deutsch.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Gen­der

Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird auf die gleich­zei­ti­ge Ver­wen­dung männ­li­cher und weib­li­cher Sprach­for­men ver­zich­tet. Sämt­li­che Per­so­nen­be­zeich­nun­gen gel­ten gleich­wohl für bei­der­lei Geschlecht.